Was ist Kurzzeitwohnen?
Befristetes Wohnen mit Betreuung/Begleitung eines
behinderten Menschen
Wer kann bei uns wohnen?
Lern- oder geistig behinderte sowie körperbehinderte erwachsene Menschen, die andere tagesstrukturierende Einrichtungen, wie die Werkstätte für behinderte Menschen oder die Tagesförderstätten besuchen.
Warum kann Kurzzeitwohnen notwendig sein?
Bei Verhinderung betreuender Angehöriger durch Urlaub, Erkrankung, Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme oder zur Vorbereitung eines Umzuges in ein Wohnheim oder betreutes Wohnen
Wo wohnen Sie?
Unsere Wohnheime bieten rollstuhlgerechte Einzelzimmer mit Waschmöglichkeit
 |
|
Separate Toiletten und Bad |
 |
|
Gemeinschaftsräume mit anderen Bewohnern |
 |
 |
Betreuung/Begleitung durch pädagogische und pflegerische Fachkräfte |
Wer bezuschusst den Aufenthalt voll oder teilweise?
Je nach Situation
 |
|
die Pflegeversicherung |
 |
|
die Krankenkasse |
 |
|
die Rentenversicherung |
 |
 |
die Sozialhilfeträger |
|